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Kommentar zum Basler Steuergesetz

CHF 448.00

Artikelnummer: 978-3-7190-3940-0 Kategorie: Schlagwort:

Der Kommentar stellt das Basler Steuerrecht fundiert und gleichwohl kompakt aus einem praxisbezogenen Blickwinkel dar. Dabei sind sowohl die Erfahrungen aus der Basler Beratung als auch aus der kantonalen Steuerverwaltung eingeflossen. Das Werk gilt als Erstauflage und löst die Kommentierung von Grüninger/Studer von 1970 ab. – Ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle mit Basler Steuerrecht tangierten Personen – Eine umfassende und fundierte Darstellung von Praxis, Rechtsprechung und Literatur zum baselstädtischen Steuerrecht – Die von über 40 Autoren verfasste Kommentierung wurde von der Steuerverwaltung Basel-Stadt kritisch gegengelesen

 

Rezension

von Stefan Oesterhelt (erschienen in der Steuer Revue, Ausgabe 9/2020, S. 707f)

Dem stolzen Kanton Basel-Stadt muss es lange Zeit wie ein Stachel im Fleisch seines akademischen Selbstbewusstseins gesessen sein, dass es im Gegensatz zum oft belächelten Bruderkanton Baselland über keine Kommentierung seines aktuell geltenden Steuergesetzes verfügte. Dieser Makel wurde mit dem vorliegend rezensierten Werk nun behoben. Dass der Kommentar im in Basel beheimateten Helbing Lichtenhahn Verlag erscheint, war natürlich eine Selbstverständlichkeit.

Nun kann man sich mit Fug und Recht fragen, ob in den Zeiten der (vertikalen und horizontalen) Steuerharmonisierung ein Kommentar zu einem kantonalen Steuergesetz überhaupt noch einen Mehrwert bringt – eine Herausforderung, der sich das vor fünfzig Jahren erschienene Vorgängerwerk Grüninger/Studer noch nicht stellen musste. Die Antwort hierauf ist vielschichtig. Es gibt durchaus Kommentare zu kantonalen Steuergesetzen, welche über die Grenzen des eigenen Kantons hinaus wahrgenommen werden und für die panhelvetische Rechtsentwicklung stilbildend sind. Allen voran zu nennen ist hier der Kommentar Richner/Frei/Kaufmann/Meuter zum Zürcher Steuergesetz, welcher diesen Anspruch durch den von den gleichen Autoren herausgegebenen Kommentar zum DBG eindrucksvoll unterstrich. Doch auch der Kommentar zum Aargauer Steuergesetz hat durch die hochkarätige Zusammensetzung des Autorenteams, welche auf viele im Exil arbeitende Aargauer zurückgreift, eine nicht unerhebliche Strahlkraft über den eigenen Kanton hinaus. Ob dies auch dem Kommentar zum Basler Steuergesetz gelingt, wird sich zeigen.

Das Autorenkollektiv ist mit sechzig Autoren äusserst umfangreich und setzt sich im Wesentlichen ausschliesslich aus in diesem vergleichsweise kleinen Kanton tätigen Fachleuten zusammen.

Ein besonderer Mehrwert kommt dem Kommentar insbesondere dort zu, wo das Recht nicht oder nur teilweise harmonisiert ist, wie insbesondere bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie dem Recht der Grundsteuern. Diesbezüglich ist anzumerken, dass auch das Handänderungssteuergesetz des Kantons Basel-Stadt kommentiert wird. Im harmonisierten Bereich ist der Bedarf nach einer eigenständigen Kommentierung des baselstädtischen Steuergesetzes naturgemäss weniger eindeutig ausgewiesen. Gewisse Autoren haben das Dilemma gelöst, indem sie im Wesentlichen auf andere Kommentierungen (wie z. B. den von Zweifel/Beusch herausgegebenen Kommentar zum DBG) verwiesen haben, so etwa die Kommentierung Ludwig/Wamister zu den Umstrukturierungstatbeständen (§ 72 StG). Andere Kommentatoren, etwa Patrick Wirz zur Steuerpflicht (§ 3 ff. StG), haben den Schwerpunkt auf die Wiedergabe der den Kanton Basel-Stadt betreffenden Urteile gelegt.

Die meisten Kommentierungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Umsetzung der harmonisierungsrechtlichen Freiheiten souverän darstellen und dem Benutzer in den anderen Fragen durch Verweise auf die einschlägigen Kommentierungen zum DBG und zum StHG weiterhelfen. Insofern ist der Kommentar zum Basler Steuergesetz durchaus vorbildlich. Ob es nämlich sinnvoll wäre, in einem Kommentar zu einem kantonalen Steuergesetz neue Theorien zur Auslegung von harmonisierten Bestimmungen zu entwickeln, kann durchaus bezweifelt werden. Zudem ist der Kommentar zum Basler Steuergesetz ein äusserst hilfreicher Wegweiser zu den Materialien zum Basler Steuergesetz und den Verwaltungsanweisungen der Basler Steuerbehörden. Auch dadurch bietet er dem im Kanton Basel-Stadt tätigen Rechtsanwender einen klaren Mehrwert. Dass sich der Kommentar zum Basler Steuergesetz an der bestehenden Kommentierung zum StHG und DBG orientiert, ist zudem durchaus zu begrüssen. Der Rezensent hat sich stets für eine möglichst weitgehende vertikale und horizontale Steuerharmonisierung ausgesprochen – ein Ansatz, der letztlich Kommentare zu kantonalen Steuergesetzen weitgehend überflüssig machen würde. Vor diesem Hintergrund wäre eine deutlich schlankere Kommentierung durchaus denkbar gewesen.

Derzeit erlebt die Schweiz mit der STAF aber gerade eine Phase enormer Disharmonisierung im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund ist bedauerlich, dass der Kommentar zum Basler Steuergesetz im September 2019 und somit wenige Monate vor Inkrafttreten der Umsetzung der STAF per 1. Januar 2020 erschienen ist und das neue Recht nicht berücksichtigt wurde. Hier hätte sich m. E. ein etwas späteres Erscheinungsdatum angeboten, um diese (gerade für den Kanton Basel-Stadt) so wichtigen Änderungen des Steuergesetzes berücksichtigen zu können. Nachdem der Kanton Basel-Stadt bei der STAF durch Ständerätin Eva Herzog auf politischer Ebene wie auch durch das Engagement der Steuerverwaltung Basel-Stadt im Gesetzgebungsprozess eine derart zentrale Rolle gespielt hat, ist es etwas bedauerlich, dass die Chance verpasst wurde, hier auch auf akademischem Gebiet wegbereitend zu sein. Immerhin haben die Herausgeber so einen guten Grund, relativ zeitnah eine Neuauflage ins Auge fassen zu können. Ich bin überzeugt, dass die zweite Auflage des Kommentars zum Basler Steuerrecht dann zu einer wichtigen Quelle für die Interpretation der STAF-Bestimmungen wird.

Personen

Alain Villard, Andreas Bienz, Nadia Tarolli Schmidt, Thomas Jaussi

Verlag

Helbing Lichtenhahn

Jahr

2019

Format

Buch (gebunden)

Artikelnummer: 978-3-7190-3940-0

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